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Quran
65.2. Wer aber Allahs Grenzen übertritt, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Du weißt nicht, vielleicht führt Allah danach eine neue Lage herbei. Wenn sie dann ihre Frist erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise. Und nehmt zwei gerechte Personen von euch zu Zeugen, und legt das Zeugnis (in Aufrichtigkeit) um Allahs willen ab. Damit wird ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg
2.81. Bala man kasaba sayyi-atan waahatatbihi khatii-atuhu faola-ika as-habu alnnarihum fiiha khaliduuna
2.81. Nay, but whosoever hath done evil and his sin surroundeth him; such are rightful owners of the Fire; they will abide therein. (Pickthall)
2.81. Vielmehr wer sich Schlechtes erworben hat und wen seine Überschreitung erfaßt hat, so sind diese die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig, (Ahmad v. Denffer)
2.81. Aber nein! Wer eine böse Tat begangen hat, und wen seine Verfehlung umfangen hält, das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben. (Bubenheim)
2.81. Nein! Diejenigen, die böse Werke verrichten und in Sünden verfangen sind, das sind die Bewohner der Hölle. Darin werden sie ewig bleiben.
(Azhar)
2.81. Doch, mit Sicherheit! Wer eine gottmißfällige Tat erwirbt und dessen Verfehlungen ihn umgeben, so sind diese die Weggenossen des Feuers. Darin bleiben sie ewig. (Zaidan)
2.81. Doch! Diejenigen, die eine schlechte Tat begehen und von ihrer Sünde erfaßt sind (und nicht mehr losgelassen werden), werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen. (Paret)
2.81. Doch! Wer sich Übles erworben hat und sich in seiner Sündhaftigkeit eingefangen hält - diese werden Bewohner des Feuers sein. Darin werden sie ewig bleiben. (Rasul)
2.81. Diejenigen, die Böses tun und von der Sünde (des Unglaubens) umschlossen sind, werden (dereinst) die Insassen des Feuers sein und ewig darin verweilen. (Périsset)