24.28. And if ye find no one therein, still enter not until permission hath been given. And if it be said unto you: Go away again, then go away, for it is purer for you. Allah knoweth what ye do. (Pickthall)
24.28. Und wenn ihr niemanden darin findet, so betretet sie nicht, bis euch Erlaubnis gegeben wird, und wenn zu euch gesagt wird: "Kehrt um!", so kehrt um. Das ist lauterer für euch, und Allah weiß, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)
24.28. Wenn ihr niemanden darin findet, dann tretet nicht ein, bis man (es) euch erlaubt. Und wenn man zu euch sagt: "Kehrt um", dann kehrt um. Das ist lauterer für euch. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid. (Bubenheim)
24.28. Wenn ihr dort niemanden findet, so tretet nicht ein, bis jemand euch die Erlaubnis gibt. Sollte euch gesagt werden: "Kehrt um!", so habt ihr umzukehren, denn das ist für euch besser. Gott weiss genau, was ihr tut. (Azhar)
24.28. Und solltet ihr darin niemanden finden, dann betretet sie nicht, bis euch Erlaubnis gewährt wird. Und sollte euch gesagt werden: „Kehrt zurück!“ Dann kehrt zurück! Dies ist reiner für euch. Und ALLAH ist über das, was ihr tut, allwissend. (Zaidan)
24.28. Und wenn ihr niemand darin antrefft, dann tretet nicht ein (Ihr dürft so lange nicht eintreten) bis man euch (ausdrücklich) Erlaubnis erteilt. Wenn man aber zu euch sagt, ihr sollt umkehren, müßt ihr umkehren. So haltet ihr euch am ehesten sittlich (und rein). Allah weiß Bescheid über das, was ihr tut. (Paret)
24.28. Und wenn ihr niemanden darin findet, so tretet nicht eher ein, als bis euch die Erlaubnis (dazu) gegeben wird. Und wenn zu euch gesprochen wird: "Kehrt um!", dann kehrt um; das ist reiner für euch. Und Allah weiß wohl, was ihr tut. (Rasul)