27.89. Man dschaa bialhasanatifalahu khayrun minha wahum min fazaAAin yawma-idhinaminuuna
27.89. Whoso bringeth a good deed will have better than its worth; and such are safe from fear that Day. (Pickthall)
27.89. Wer mit der guten Tat kommt, für den gibt es Gutes davon, und sie sind vor Erschrecken an diesem Tag sicher, (Ahmad v. Denffer)
27.89. Wer mit einer guten Tat kommt, wird etwas Besseres als sie erhalten. Und sie sind vor (jedem) Schrecken an jenem Tag in Sicherheit´. (Bubenheim)
27.89. Wer ein gutes Werk verrichtet, wird mit Besserem belohnt werden. Die Rechtschaffenen sind vor dem Schrecken des Jüngsten Tages sicher. (Azhar)
27.89. Wer mit der guten Tat kommt, für ihn ist Besseres als dies bestimmt, und sie werden vor dem Erschrecken jenes Tages sicher sein. (Zaidan)
27.89. Denen, die mit einer guten Tat (vor den Richter) kommen, wird etwas noch Besseres (als Lohn zuteil). Und sie sind an jenem Tag (des Gerichts) frei von Angst. (Paret)
27.89. Dem, der Gutes vollbringt, wird Besseres als das zuteil sein, und sie werden vor dem Schrecken an jenem Tag sicher sein. (Rasul)