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Quran
6.53. Und so haben Wir die einen von ihnen durch die anderen einer Prüfung unterzogen, so daß sie sagen: "Hat Allah diesen da aus unserer Mitte eine Wohltat erwiesen?" Weiß nicht Allah am besten über die Dankbaren Bescheid?
29.48. Wama kunta tatluu min qablihi min kitabinwala takhuttuhu biyamiinika idhan lairtabaalmubtiluuna
29.48. And thou (O Muhammad) wast not a reader of any scripture before it, nor didst thou write it with thy right hand, for then might those have doubted, who follow falsehood. (Pickthall)
29.48. Und du hast nicht vorher aus einer Schrift verlesen und sie nicht aufgeschrieben mit deiner Rechten, sonst hätten bestimmt die Taugenichtse Zweifel gehabt. (Ahmad v. Denffer)
29.48. Und du hast vordem kein Buch verlesen und es auch nicht mit deiner rechten Hand niedergeschrieben. Sonst würden wahrlich diejenigen zweifeln, die (es) für falsch erklären. (Bubenheim)
29.48. Du hast vorher keine Bücher vorgetragen und mit deiner Rechten nicht geschrieben, sonst hätten die Verfechter des Falschen Grund zu zweifeln gehabt. (Azhar)
29.48. Und vor ihm hast du weder eine Schrift lesen, noch diese mit deiner Rechten schreiben können, sonst hätten die des Unwahren Verbreitenden daran Zweifel gehegt. (Zaidan)
29.48. Und du hast vordem noch keine Schrift gelesen und auch keine mit deiner Rechten abgeschrieben (wa-laa takhuttuhuu bi-yamienika). Sonst würden diejenigen, die (deine Verkündigung) für nichtig erklären, (über die Wahrhaftigkeit deiner Aussage erst recht) im Zweifel sein. (Paret)
29.48. Und nie zuvor hast du in einem Buch gelesen, noch konntest du eines mit deiner Rechten schreiben; sonst hätten die Verleugner daran gezweifelt. (Rasul)
29.48. Und du hast zuvor kein Buch verlesen und auch keines mit deiner rechten Hand geschrieben; (wäre dies der Fall gewesen,) hätten die Leugner daran gezweifelt. (Périsset)