3.114. They believe in Allah and the Last Day, and enjoin right conduct and forbid indecency, and vie one with another in good works. They are of the righteous. (Pickthall)
3.114. Sie glauben an Allah und den Letzten Tag, und sie tragen das Rechte auf und untersagen das Verwerfliche, und sie wetteifern in den guten Dingen, und diese sind welche von den Rechtschaffenen, (Ahmad v. Denffer)
3.114. Sie glauben an Allah und den Jüngsten Tag und gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche und beeilen sich mit den guten Dingen. Jene gehören zu den Rechtschaffenen. (Bubenheim)
3.114. Sie glauben an Gott und den Jüngsten Tag, gebieten das Rechtmäßige und verbieten das Unrechtmäßige und beeilen sich, gute Werke zu verrichten. Das sind die Rechtschaffenen.
(Azhar)
3.114. Sie verinnerlichen den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag, sie rufen zum Gebilligten auf, raten vom Mißbilligten ab und sind beim (gottgefällig) Guten zuvorkommend. Und diese sind von den gottgefällig Guttuenden. (Zaidan)
3.114. Sie glauben an Allah und den jüngsten Tag, gebieten, was recht ist, verbieten, was verwerflich ist, und wetteifern (im Streben) nach den guten Dingen. Die gehören (dereinst) zu den Rechtschaffenen (as-saalihiena). (Paret)
3.114. Diese glauben an Allah und an den Jüngsten Tag und gebieten das, was Rechtens ist, und verbieten das Unrecht und wetteifern in guten Werken; und diese gehören zu den Rechtschaffenen. (Rasul)
3.114. Sie glauben an Allah und an den Jüngsten Tag, sie gebieten das Rechte, verbieten das Verwerfliche und eifern in guten Werken. Diese gehören (auch) zu den Rechtschaffenen. (Périsset)