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Quran
4.162. Aber diejenigen unter ihnen, die im Wissen fest gegründet sind, und die Gläubigen glauben an das, was zu dir (an Offenbarung) herabgesandt worden ist, und was vor dir herabgesandt wurde, und diejenigen, die das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten und an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Ihnen werden Wir großartigen Lohn geben.
3.161. Wama kana linabiyyin anyaghulla waman yaghlul ya/ti bima ghalla yawma alqiyamatithumma tuwaffa kullu nafsin ma kasabat wahum layudhlamuuna
3.161. It is not for any Prophet to deceive (mankind). Whoso deceiveth will bring his deceit with him on the Day of Resurrection. Then every soul will be paid in full what it hath earned; and they will not be wronged. (Pickthall)
3.161. Und es ist nicht an einem Propheten, daß er etwas veruntreut, und wer etwas veruntreut, kommt mit dem, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung, dann wird jeder Seele beglichen, was sie erworben hat, und sie werden nicht unrecht behandelt. (Ahmad v. Denffer)
3.161. Es steht keinem Propheten zu, (etwas) zu veruntreuen. Und wer (etwas) veruntreut, wird das, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung bringen. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt. (Bubenheim)
3.161. Kein Prophet darf die Kriegsbeute unterschlagen. Täte es doch einer, würde er die Verantwortung für das veruntreute Gut am Jüngsten Tag tragen. Dann bekommt jeder sein Recht, und keinem wird Unrecht widerfahren.
(Azhar)
3.161. Es gebührt keinem Propheten, dass er jemals etwas (von den Beutegütern) unterschlägt. Und wer etwas unterschlägt, der kommt am Tag der Auferstehung mit dem, was er unterschlagen hat, dann wird jeder Seele das vergolten, was sie sich erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht zugefügt. (Zaidan)
3.161. Und kein Prophet darf (etwas von der Beute) veruntreuen. Wenn jemand (etwas) veruntreut, wird er das, was er veruntreut hat, am Tag der Auferstehung (zu seiner eigenen Belastung vor Gericht bei) bringen. Hierauf wird jedem voll heimgezahlt, was er (im Erdenleben) begangen hat. Und ihnen wird (dabei) nicht Unrecht getan. (Paret)
3.161. Und kein Prophet darf (etwas von der Beute) unterschlagen. Und wer (etwas) unterschlägt, soll das, was er unterschlagen hat, (zu seiner eigenen Belastung) am Tag der Auferstehung bringen. Alsdann wird jeder Seele nach ihrem Verdienst vergolten werden, und es soll ihnen kein Unrecht geschehen. (Rasul)
3.161. Es steht einem Propheten nicht zu, (Beute) zu veruntreuen. Und wer etwas unterschlägt, wird am Tag der Auferstehung mit dem vorgeführt, was er unterschlagen hat. An (diesem Tag) wird jeder Seele das vergolten, was sie (an Taten) erworben hat, und (dabei) wird keine (Seele) Ungerechtigkeit erleiden. (Périsset)