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Quran
2.198. Es ist keine Sünde für euch, daß ihr nach Huld von eurem Herrn trachtet. Doch wenn ihr von ´Arafat hergeströmt seid, dann gedenkt Allahs bei der geschützten Kultstätte. Und gedenkt Seiner, wie Er euch rechtgeleitet hat, obwohl ihr vordem wahrlich zu den Irregehenden gehörtet.
33.38. Ma kana AAala alnnabiyyimin haradschin fiima farada Allahu lahusunnata Allahi fii alladhiina khalaw min qablu wakanaamru Allahi qadaran maqduuran
33.38. There is no reproach for the Prophet in that which Allah maketh his due. That was Allah ' s way with those who passed away of old and the commandment of Allah is certain destiny. (Pickthall)
33.38. Es sei gegen den Propheten keine Bedrängnis wegen dem, was Allah ihm zur Pflicht macht, nach dem Brauch Allahs unter denjenigen, die vorher davon gegangen sind, und der Befehl Allahs ist beschlossener Beschluß, (Ahmad v. Denffer)
33.38. Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß (Bubenheim)
33.38. Der Prophet soll keine Bedenken haben wegen der Befehle Gottes, die ihn betreffen. Das ist Gottes Vorgehen bei den früheren Propheten. Was Gott befiehlt ist eine endgültige Entscheidung. (Azhar)
33.38. Keineswegs ist es für den Propheten eine Unannehmlichkeit in dem, was ALLAH ihm auferlegte. Dies ist ALLAHs Handlungsweise mit denjenigen, die vorher vergingen. Und ALLAHs Bestimmung ist eine festgelegte Bestimmung. (Zaidan)
33.38. Und der Prophet braucht sich wegen dessen, was Allah für ihn verordnet hat, nicht bedrückt zu fühlen. Auch bei denen, die früher dahingegangen sind, ist Allah so verfahren - was Allah befiehlt, hat Maß und Ziel (wa-kaana amru llaahi qadaran maqduuran) -, (Paret)
33.38. Es bringt den Propheten in keine Verlegenheit, was Allah für ihn angeordnet hat. Das war Allahs Vorgehen gegen jene, die vordem dahingingen, und Allahs Befehl ist ein unabänderlicher Beschluß (Rasul)
33.38. Es liegt keine Schuld auf dem Propheten in dem, was Allah für ihn verordnet hat. So war (bereits) Allahs Gesetzmässigkeit bei den früheren (Propheten), die vor ihm dahingegangen sind. Allahs Befehl ist stets ein (zuvor) festgelegter Entscheid. (Périsset)