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Quran
5.3. Verboten ist euch (der Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuß von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig.
38.2. Bali alladhiina kafaruu fii AAizzatinwaschiqaqin
38.2. Nay, but those who disbelieve are in false pride and schism. (Pickthall)
38.2. Vielmehr sind diejenigen, die den Glauben verweigert haben, in Machtgefühl und offener Zwietracht. (Ahmad v. Denffer)
38.2. Aber nein! Diejenigen, die ungläubig sind, befinden sich in (falschem) Stolz und in Widerstreit. (Bubenheim)
38.2. Die Ungläubigen sind in ?berheblichkeit und Streitsucht verfangen. (Azhar)
38.2. Nein, sondern diejenigen, die Kufr betrieben haben, sind in Arroganz und Widerspenstigkeit. (Zaidan)
38.2. Aber nein! Diejenigen, die ungläubig sind, fühlen sich stark und machen Opposition (anstatt gefügig zu sein und sich belehren zu lassen). (Paret)
38.2. Die, die aber ungläubig sind, verharren in falschem Stolz und Feindseligkeit. (Rasul)
38.2. Aber nein, diejenigen, die ungläubig sind, verharren in Stolz und Feindseligkeit (gegenüber der Wahrheit). (Périsset)