4.128. Wa-ini imraatun khafat min baAAlihanuschuuzan aw iAAradan faladschunaha AAalayhimaan yusliha baynahumasulhan waalssulhukhayrun waohdirati al-anfusu alschschuhhawa-in tuhsinuu watattaquu fa-inna Allaha kanabima taAAmaluuna khabiiran
4.128. If a woman feareth ill treatment from her husband, or desertion, it is no sin for them twain if they make terms of peace between themselves. Peace is better. But greed hath been made present in the minds (of men). If ye do good and keep from evil, Lo! Allah is ever Informed of what ye do. (Pickthall)
4.128. Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Erhebung oder Abneigung befürchtet, so ist kein Vergehen auf beiden, daß sie es zwischen sich in Ordnung bringen, und in Ordnung bringen ist besser, und in den Seelen ist die Knausrigkeit gegenwärtig, und wenn ihr Gutes tut und gottesfürchtig seid, so ist Allah immer dessen kundig, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)
4.128. Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann Widersetzlichkeit oder Meidung befürchtet, so ist es keine Sünde für sie (beide), sich in Frieden zu einigen; denn friedliche Einigung ist besser. Und die Seelen sind der Habsucht zugänglich. Doch wenn ihr wohltätig seid und gottesfürchtig, so ist Allah dessen, was ihr tut, gewiß Kundig. (Bubenheim)
4.128. Wenn eine Frau Sorgen hat, weil ihr Mann ihr das Leben schwermacht oder sich von ihr abwendet, sollen beide eine Versöhnung anstreben, was das Beste ist. Die Menschen neigen dazu, mit dem Guten zu geizen. Wenn ihr gute Taten vollbringt und gottesfürchtig seid, weiss Gott das, da Ihm nichts entgeht. (Azhar)
4.128. Sollte eine Frau von ihrem Ehemann Auflehnung oder Vernachlässigung fürchten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie sich durch eine Vereinbarung außöhnen. Und die Aussöhnung ist besser . Doch die Seelen sind der Habsucht zugeneigt. Und wenn ihr gottgefällig Gutes tut und Taqwa gemäß handelt, so bleibt ALLAH immer dem gegenüber, was ihr tut, gewiss allkundig. (Zaidan)
4.128. Und wenn eine Frau von ihrem Mann rohe Behandlung (nuschuuzan) oder Abneigung befürchtet, ist es für die beiden keine Sünde, sich friedlich (auf einen finanziellen Ausgleich) zu einigen. Es ist besser, sich friedlich zu einigen (als weiter im Unfrieden zu leben). Die Menschen sind (nun einmal) auf Habsucht eingestellt. (Daher läßt sich manche Schwierigkeit mit Gold ausgleichen). Aber wenn ihr rechtschaffen und Gottesfürchtig seid (ist es besser für euch). Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut. (Paret)
4.128. Und wenn eine Frau von ihrem Ehemann rohe Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so soll es keine Sünde für beide sein, wenn sie sich auf geziemende Art miteinander versöhnen; denn Versöhnung ist gut. Die Menschen sind auf Habsucht eingestellt. Tut ihr jedoch Gutes und seid gottesfürchtig, dann ist Allah eures Tuns kundig. (Rasul)
4.128. Wenn eine Frau von ihrem Ehemann schlechte Behandlung oder Gleichgültigkeit befürchtet, so ist es für beide kein Vergehen, wenn sie durch eine Vereinbarung eine Versöhnung anstreben, denn eine Versöhnung ist besser (als eine Trennung). Die Seelen neigen zum Geiz, doch handelt rechtschaffen und seid fromm, denn Allah ist der Allkundige über eure Taten. (Périsset)