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Quran
21.88. Da erhörten Wir ihn und erretteten ihn aus dem Kummer. So retten Wir die Gläubigen.

[ alAmbiya':88 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah anNisa (4)  Ayah: 95

 


Medina-Musshaf Seite 094

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



4.95. La yastawii alqaAAiduuna minaalmu/miniina ghayru olii alddarari waalmudschahiduunafii sabiili Allahi bi-amwalihim waanfusihim faddalaAllahu almudschahidiina bi-amwalihimwaanfusihim AAala alqaAAidiina daradschatan wakullanwaAAada Allahu alhusna wafaddala Allahualmudschahidiina AAala alqaAAidiina adschran AAadhiiman

4.95. Those of the believers who sit still, other than those who have a (disabling) hurt, are not on an equality with those who strive in the way of Allah with their wealth and lives. Allah hath conferred on those who strive with their wealth and lives a rank above the sedentary. Unto each Allah hath promised good, but He hath bestowed on those who strive a great reward above the sedentary; (Pickthall)

4.95. Die Zurückbleibenden sind nicht gleich mit den Gläubigen - außer den Behinderten - und mit den sich ganz auf dem Weg Allahs Einsetzenden mit ihren Vermögensgütern und sich selber. Allah hat die sich ganz Einsetzenden mit ihren Vermögensgütern und sich selber gegenüber den Zurückbleibenden mit einem Vorrang begünstigt, und allen hat Allah das Gute versprochen, und Allah hat die sich ganz Einsetzenden gegenüber den Zurückbleibenden mit gewaltiger Belohnung begünstigt, (Ahmad v. Denffer)

4.95. Nicht gleich sind diejenigen unter den Gläubigen, die sitzen bleiben - außer denjenigen, die eine Schädigung haben -, den sich auf Allahs Weg mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden. Allah hat den sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden einen Vorzug gegeben vor denen, die sitzen bleiben. Aber allen hat Allah das Beste versprochen. Doch hat Allah die sich Abmühenden vor denen, die sitzen bleiben, mit großartigem Lohn bevorzugt, (Bubenheim)

4.95. Die Gläubigen, die, ohne kampfunfähig zu sein, zurückbleiben und am Kampf für Gottes Sache nicht teilnehmen, gleichen nicht denen, die mit ihrem Vermögen und ihrer Person für Gottes Sache kämpfen. Gott hat die Kämpfer, die mit ihrem Vermögen und ihrer Person kämpfen, eine Stufe höher über die gesetzt, die daheim bleiben. Allen aber hat Gott im Jenseits hohe Belohnung versprochen. Die Kämpfer hat Gott gegenüber denjenigen, die daheim bleiben, mit überaus großem Lohn begünstigt. (Azhar)

4.95. Die (dem Dschihad) Fernbleibenden unter den Mumin - außer den Behinderten, sind nicht gleichzusetzen mit den fi-sabilillah Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib. ALLAH gab den Dschihad-Leistenden mit ihrem Vermögen und eigenem Leib eine Stellung mehr als den (dem Dschihad) Fern-Bleibenden. Und beiden Gruppen hat ALLAH Gutes versprochen. Doch ALLAH begünstigte die Dschihad-Leistenden vor den (dem Dschihad) Fern- Bleibenden mit übergroßer Belohnung - (Zaidan)

4.95. Diejenigen Gläubigen, die daheim bleiben (statt in den Krieg zu ziehen) - abgesehen von denen, die eine (körperliche) Schädigung (als Entschuldigungsgrund vorzuweisen) haben -, sind nicht denen gleich(zusetzen), die mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person um Allahs willen Krieg führen. Allah hat diejenigen, die mit ihrem Vermögen und mit ihrer eigenen Person kämpfen, gegenüber denjenigen, die daheim bleiben, um eine Stufe höher bewertet. Aber einem jeden (Gläubigen, ob er daheim bleibt oder Krieg führt) hat Allah das Allerbeste (al-husnaa) versprochen. Doch hat Allah die Kriegführenden gegenüber denen, die daheim bleiben, mit gewaltigem Lohn ausgezeichnet, (Paret)

4.95. Diejenigen unter den Gläubigen, die daheim bleiben - ausgenommen die Gebrechlichen -, und die, welche für Allahs Sache ihr Gut und Blut im Kampf einsetzen, sind nicht gleich. Allah hat die mit ihrem Gut und Blut Kämpfenden über die, die daheim bleiben, im Rang um eine Stufe erhöht. Jeden von beiden aber hat Allah Gutes verheißen; doch die Kämpfenden hat Allah vor den Daheimbleibenden durch großen Lohn ausgezeichnet , (Rasul)


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