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Quran
6.81. Wie sollte ich fürchten, was ihr (Ihm) beigesellt, wo ihr euch nicht fürchtet, Allah beizugesellen, wozu Er euch keine Ermächtigung offenbart hat? Welche der beiden Gruppen hat also ein größeres Anrecht auf Sicherheit, wenn ihr wißt?"
46.29. Wa-idhsarafna ilaykanafaran mina aldschinni yastamiAAuuna alqur-ana falammahadaruuhu qaluu ansituu falammaqudiya wallaw ila qawmihim mundhiriina
46.29. And when We inclined toward thee (Muhammad) certain of the Jinn, who wished to hear the Quran and, when they were in its presence, said: Give ear! and, when it was finished, turned back to their people, warning. (Pickthall)
46.29. Und als Wir eine Anzahl von den Dschinn zu dir gewendet haben - sie hörten den Koran an - und als sie bei ihm gegenwärtig waren, sagten sie: "Seid still!", und als er abgeschlossen hatte, kehrten sie zurück zu ihrem Volk als Warnende, (Ahmad v. Denffer)
46.29. Und (gedenke,) als Wir eine kleinere Schar Ginn veranlaßten, sich zu dir zu begeben und dem Qur´an zuzuhören. Als sie zu ihm eingefunden hatten, sagten sie: "Horcht hin!" Als er dann zum Ende kam, kehrten sie zu ihrem Volk zurück, um sie zu warnen. (Bubenheim)
46.29. Wir führten dir einmal einige Dschinn zu, die dem Koran zuhörten. Als sie dabei waren, sagten sie einander: "Hört zu!" Als der Vortrag beendet war, begaben sie sich zu ihrem Volk, um es zu warnen. (Azhar)
46.29. Und (erinnere daran), als WIR dir eine Gruppe von den Dschinn zuwandten, die dem Quran zuhörten. Und als sie bei ihm anwesend wurden, sagten sie: „Hört zu!“ Und dann, als damit aufgehört wurde, kehrten sie zu ihren Leuten als Warnende zurück. (Zaidan)
46.29. Und (damals) als wir eine Schar Dschinn sich dir zuwenden ließen, so daß sie dem (Vortrag des) Koran(s) zuhören konnten. Als sie sich nun dazu eingestellt hatten, sagten sie: "Haltet Ruhe (damit man verstehen kann, was vorgetragen wird)!" Und als er beendet war, kehrten sie zu ihren Leuten zurück, um (sie vor dem drohenden Gericht) zu warnen. (Paret)
46.29. Und da wandten Wir dir eine Schar Dschinn zu, die den Qur'an vernehmen konnten; und als sie bei ihm zugegen waren, sprachen sie: "Hört zu!" - und als er zu Ende war, kehrten sie zu ihrem Volk zurück (und) warnten (es). (Rasul)
46.29. (Und erinnere daran,) als Wir eine Gruppe von Dschinn zu dir schickten, um den Koran zu hören. Als sie (bei dir) zugegen waren, sagten sie (zueinander): "Hört (aufmerksam) zu." Als dann die Lesung beendet war, kehrten sie als Warner zu ihrem Volk zurück. (Périsset)