5.108. Dhalika adna an ya/tuu bialschschahadatiAAala wadschhiha aw yakhafuu an turadda aymanunbaAAda aymanihim waittaquu Allaha waismaAAuuwaAllahu la yahdii alqawma alfasiqiina
5.108. Thus it is more likely that they will hear true witness or fear that after their oath the oath (of others) will be taken. So be mindful of your duty (to Allah) and hearken. Allah guideth not the froward folk. (Pickthall)
5.108. Dies ist näher daran, daß sie die Bezeugung nach ihrem Sinn bringen oder sie fürchten, daß zu Eiden zurückgekehrt wird nach ihren Eiden, und fürchtet Allah und hört, und Allah leitet nicht das Volk der Frevler recht. (Ahmad v. Denffer)
5.108. Das ist eher geeignet, daß sie das Zeugnis, wie es sein soll, ablegen oder sie befürchten (müssen), daß nach ihren Eiden wieder (andere) Eide (geschworen) werden. Und fürchtet Allah und hört! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht. (Bubenheim)
5.108. Auf diese Weise werden sie das Zeugnis rechtmäßig ablegen, oder sie werden fürchten, dass andere unter Eid abgelegte Zeugnisse gegen sie verkündet werden. Fürchtet Gott und hört auf Ihn! Gott leitet nicht die Menschen, die Seine Gebote und Verbote übertreten. (Azhar)
5.108. Dies kommt dem am Nächsten, dass sie das Zeugnis wahrheitsgemäß ablegen oder dass sie fürchten, dass (andere) Eide ihre Eide annullieren. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und hört zu! ALLAH leitet die fisq-betreibende Gemeinschaft nicht recht. (Zaidan)
5.108. So ist am ehesten gewährleistet, daß sie das Zeugnis (von vornherein) nach seinem (richtigen) Befund (`alaa wadschhihaa) vorbringen, oder daß sie fürchten (müssen), daß, nachdem sie ihrerseits (falsche) Eide abgelegt haben, weitere eidliche Aussagen gemacht werden (so daß die Wahrheit doch noch an den Tag kommt). Fürchtet Allah und hört (auf das, was euch gesagt wird)! Allah leitet das Volk der Frevler nicht recht. (Paret)
5.108. So geschieht es eher, daß sie ein wahres Zeugnis ablegen oder daß sie fürchten, es könnten andere Eide nach ihrem Eide gefordert werden. Und fürchtet Allah und hört! Denn Allah weist nicht den ungehorsamen Leuten den Weg. (Rasul)
5.108. Auf diese Weise wird am ehesten sichergestellt, dass sie ein authentisches Zeugnis ablegen oder befürchten, dass andere Eide nach ihrem (Eid) gefordert werden könnten. Und fürchtet Allah, befolgt (Seine Anweisungen und wisst, dass) Allah die Frevler nicht rechtleitet. (Périsset)