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Quran
8.38. Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. Wenn sie aber (dazu) zurückkehren, - so hat sich schon die Gesetzmäßigkeit an den Früheren vollzogen.
5.33. Innamadschazao alladhiinayuharibuuna Allaha warasuulahu wayasAAawna fiial-ardi fasadan an yuqattaluu aw yusallabuuaw tuqattaAAa aydiihim waardschuluhum min khilafin awyunfaw mina al-ardi dhalika lahum khizyun fii alddunyawalahum fii al-akhirati AAadhabun AAadhiimun
5.33. The only reward of those who make war upon Allah and His messenger and strive after corruption in the land will be that they will be killed or crucified, or have their hands and feet on alternate sides cut off, or will be expelled out of the land. Such will be their degradation in the world, and in the Hereafter theirs will be an awful doom; (Pickthall)
5.33. Die Vergeltung für diejenigen, die mit Allah und Seinem Gesandten Krieg führen und sich auf der Erde um Verderben bemühen, ist ja daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder ihre Hände und lhre Fuße wechselseitig abgeschlagen werden, oder sie aus dem Land verbannt werden, dies ist für sie Vergeltung in dieser Welt, und für sie gibt es im Jenseits gewaltige Strafe, (Ahmad v. Denffer)
5.33. Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen (der), daß sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden, oder daß sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für sie eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe, (Bubenheim)
5.33. Diejenigen, die gegen Gott und Seinen Gesandten kämpfen und auf Erden Unheil stiften, sollen wegen Mordes getötet, wegen Raubmordes gekreuzigt werden. Wegen Wegelagerei und Raub ohne Mord soll man ihnen Arm und Bein wechselseitig abschneiden, und wegen Verbreitung von Panik soll man sie des Landes verweisen. Das ist für sie eine schmachvolle Erniedrigung auf Erden, und im Jenseits erwartet sie eine überaus qualvolle Strafe. (Azhar)
5.33. Die Bestrafung für diejenigen, die ALLAHs (Din) und Seinen Gesandten durch Muharaba bekämpfen und Verderben auf Erden anrichten, ist, dass sie getötet oder gekreuzigt oder dass ihre Hände und Füße wechselseitig abgetrennt oder des Landes verwiesen werden. Dies ist für sie Schmach im Dießeits. Und im Jenseits ist für sie übergroße Peinigung bestimmt. (Zaidan)
5.33. Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und (überall) im Land eifrig auf Unheil bedacht sind (? yas`auna fie l-ardi fasaadan), soll darin bestehen, daß sie umgebracht oder gekreuzigt werden, oder daß ihnen wechselweise (rechts und links) Hand und Fuß abgehauen wird, oder daß sie des Landes verwiesen werden. Das kommt ihnen als Schande im Diesseits zu. Und im Jenseits haben sie (überdies) eine gewaltige Strafe zu erwarten. (Paret)
5.33. Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil. (Rasul)
5.33. Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben auf der Erde stiften, soll darin bestehen, dass sie entweder getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hand und Fuss wechselseitig abgeschlagen werden, oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Dies soll im Diesseits eine Schmach für sie sein, und im Jenseits wartet eine gewaltige Strafe auf sie. (Périsset)