55.33. Ya maAAschara aldschinni waal-insiini istataAAtum an tanfudhuu min aqtari alssamawatiwaal-ardi faonfudhuu la tanfudhuunailla bisultanin
55.33. O company of jinn and men, if ye have power to penetrate (all) regions of the heavens and the earth; then penetrate (them) ! Ye will never penetrate them save with (Our) sanction. (Pickthall)
55.33. Ihr, die Gesellschaft der Dschinn und der Menschheit, wenn ihr es könnt, daß ihr die Bereiche der Himmel und der Erde durchdringt, so durchdringt sie, ihr durchdringt sie nur mit einer Ermächtigung, (Ahmad v. Denffer)
55.33. O ihr Gesellschaft der Ginn und der Menschen, wenn ihr aus den Bezirken der Himmel und der Erde hinausdringen könnt, so dringt doch heraus. Ihr werdet nicht herausdringen, außer mit einer Ermächtigung. (Bubenheim)
55.33. Ihr Dschinn und ihr Menschen! Wenn ihr aus den Sphären der Himmel und der Erde entkommen könnt, tut es! Ihr würdet eine unheimliche Gewalt benötigen, um ihnen entweichen zu können. (Azhar)
55.33. Ihr Gruppe von Dschinn und Menschen! Wenn ihr die Gegenden der Himmel und der Erde durchdringen könnt, so durchdringt! Ihr durchdringt nur mit Macht. (Zaidan)
55.33. Ihr Dschinn und Menschen (die ihr hier beisammen seid) (yaa ma`schara l-dschinni wal-insi)! Wenn ihr durch die Regionen des Himmels und der Erde durchstoßen könnt (um euch meinem Zugriff zu entziehen), dann stoßt durch! (Aber) ihr werdet nicht durchstoßen, es sei denn auf Grund einer Vollmacht. (Und von wem sollte die euch erteilt werden?) (Paret)
55.33. O Wesen der Dschinn und der Menschen! Wenn ihr imstande seid, die Grenzen der Himmel und der Erde zu durchdringen, dann dringt hindurch. Doch ihr werdet nicht imstande sein durchzudringen, es sei denn mit der Macht (eures Herrn). (Rasul)
55.33. O Gemeinschaften der Dschinn und der Menschen, wenn ihr die Grenzen der Himmel und der Erde zu durchdringen vermögt, dann durchdringt sie. Doch ich könnt sie nicht durchdringen, ausser durch die Macht (eures Herrn). (Périsset)