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Medina-Musshaf Seite 533
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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir
Tabari
Jalalain
Qurtubi
Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!)
Jalalain
ibn Abbas
55.41. YuAArafu almudschrimuuna bisiimahumfayu/khadhu bialnnawasii waal-aqdami
55.41. The guilty will be known by their marks, and will he taken by the forelocks and the feet. (Pickthall)
55.41. Die Verbrecher werden an ihren Kennmalen erkannt, und sie werden ergriffen bei den Stirnhaaren und den Füßen, (Ahmad v. Denffer)
55.41. Die Übeltäter werden an ihrem Merkmal erkannt werden und dann an den Stirnlocken und an den Füßen ergriffen. (Bubenheim)
55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt und an Schopf und Füßen gepackt und in die Hölle geworfen. (Azhar)
55.41. Die schwer Verfehlenden werden durch ihreMerkmale bekannt, dann wird an den Stirnhaaren und an den Füßen gezerrt. (Zaidan)
55.41. Die Sünder erkennt man (dann) an ihrem Zeichen (siemaa) und packt sie am Schopf und an den Füßen. (Paret)
55.41. Die Schuldigen werden an ihren Merkmalen erkannt werden, und sie werden an ihren Stirnlocken und Füßen erfaßt werden. (Rasul)
55.41. Die Schuldigen (des Unglaubens) werden an ihren Merkmalen erkannt werden und (dann) an den Stirnlocken und Füssen ergriffen. (Périsset)
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