6.159. Inna alladhiina farraquu diinahumwakanuu schiyaAAan lasta minhum fii schay-in innamaamruhum ila Allahi thumma yunabbi-ohum bimakanuu yafAAaluuna
6.159. Lo! As for those who sunder their religion and become schismatics, no concern at all hast thou with them. Their case will go to Allah, who then will tell them what they used to do. (Pickthall)
6.159. Ja, diejenigen, die ihre Religion gespalten haben und zu Gefolgschaften wurden, mit denen hast du nichts zu tun, ihre Angelegenheit ist ja bei Allah, dann teilt Er ihnen mit, was sie getan haben. (Ahmad v. Denffer)
6.159. Gewiß, mit denjenigen, die ihre Religion spalteten und zu Lagern geworden sind, hast du nichts gemein. Ihre Angelegenheit steht (allein) bei Allah. Hierauf wird Er ihnen kundtun, was sie zu tun pflegten. (Bubenheim)
6.159. Für diejenigen, die ihre Religion in Sekten zersplittert haben, trägst du absolut keine Verantwortung. Gott allein entscheidet über sie. Am Jüngsten Tag wird Er ihnen über ihre Taten berichten und sie belangen. (Azhar)
6.159. Mit denjenigen, die ihren Din zersplittert haben und zu Gruppen wurden, hast du mitnichten zu tun. Ihre Angelegenheit unterliegt nur ALLAH, dann wird ER ihnen das kundtun, was sie zu tun pflegten. (Zaidan)
6.159. Mit denen, die ihre Religion (in verschiedene Gruppen) aufgeteilt haben und zu Parteien geworden sind, hast du nichts gemein. Ihre Angelegenheit steht Allah (allein) zu. (Er wird dereinst darüber entscheiden.) Und dann wird er ihnen Kunde geben über das, was sie (in ihrem Erdenleben) getan haben. (Paret)
6.159. Mit jenen aber, die zur Spaltung ihrer Religion beitrugen und zu Parteien geworden sind, hast du nichts Gemeinsames. Ihre Angelegenheit wird sicherlich von Allah beurteilt werden; dann wird Er ihnen verkünden, was sie getan haben. (Rasul)
6.159. Mit denen, die ihre Religion spalten und sich zu (innovierenden) Parteien formieren, hast du nichts gemeinsam. Ihre Angelegenheit unterliegt nur Allah, und Er wird ihnen (dereinst) kundtun, was sie zu tun pflegten. (Périsset)