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Quran
16.9. Allah obliegt es, (euch) auf dem richtigen Weg zu halten. Es gibt ja (auch) manche, die abweichen. Wenn Er gewollt hätte, hätte Er euch fürwahr allesamt rechtgeleitet.
65.4. Waalla-ii ya-isna mina almahiidimin nisa-ikum ini irtabtum faAAiddatuhunna thalathatuaschhurin waalla-ii lam yahidna waolatual-ahmali adschaluhunna an yadaAAna hamlahunnawaman yattaqi Allaha yadschAAal lahu min amrihi yusran
65.4. And for such of your women as despair of menstruation, if ye doubt, their period (of waiting) shall be three months along with those who have it not. And for those with child, their period shall be till they bring forth their burden. And whosoever keepeth his duty to Allah, He maketh his course easy for him. (Pickthall)
65.4. Und diejenigen, welche von euren Frauen ohne Erwartung der Menstruation sind, wenn ihr Zweifel habt, so ist ihre Wartezeit drei Monate, und derjenigen, die nicht menstruieren, - und bei solchen mit Schwangerschaft ist ihre Frist, daß sie von ihrer Schwangerschaft entbinden, und wer Allah fürchtet, für den macht Er es leicht mit seiner Sache. (Ahmad v. Denffer)
65.4. Und diejenigen von euren Frauen, die keine Monatsblutung mehr erwarten, wenn ihr im Zweifel seid, so ist ihre Wartezeit drei Monate; und ebenso derjenigen, die (noch) keine Monatsblutung haben. Diejenigen, die schwanger sind - ihre Frist ist (erreicht), wenn sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen. Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er in seiner Angelegenheit Erleichterung. (Bubenheim)
65.4. Für eure Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, beträgt die Wartezeit drei Monate, wenn ihr Zweifel hegt. Die gleiche Wartezeit gilt für Frauen, die noch keine Menstruation haben. Für die Schwangeren endet die Wartezeit mit der Entbindung. Wer Gott fürchtet, dem macht Gott alles leicht. (Azhar)
65.4. Und diejenigen von euren Ehefrauen, die keineMenstruation mehr erwarten - solltet ihr Zweifel haben - so ist ihre 'Idda drei Monate lang, ebenso für diejenigen, die noch keine Menstruation hatten. Und für die Schwangeren - deren Frist endet, wenn sie 3 entbunden haben. Und (wer) Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handelt, dem gewährt ER in seiner Angelegenheit Erleichterung. (Zaidan)
65.4. Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, (irgendwelche) Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Ehescheidung) drei Monate betragen. Ebenso bei denen, die (ihres jugendlichen Alters wegen noch) keine Menstruation gehabt haben. Und bei denen, die schwanger sind, ist der Termin (maßgebend), an dem sie zur Welt bringen, was sie (als Frucht ihres Leibes in sich) tragen. Wenn einer gottesfürchtig ist, schafft Allah ihm von sich aus Erleichterung. (Paret)
65.4. Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (Rasul)