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Quran
50.45. Wir wissen sehr wohl, was sie sagen, und du bist nicht als Gewalthaber über sie (eingesetzt). Darum ermahne (nur) mit dem Qur´an (jeden,) wer Meine Androhung fürchtet.
89.15. As for man, whenever his Lord trieth him by honoring him, and is gracious unto him, he saith: My Lord honoureth me. (Pickthall)
89.15. Und was den Menschen angeht, wenn immer sein Herr ihn prüft und ihn ehrt und ihm Wohltat gewährt, so sagt er: "Mein Herr hat mich geehrt", (Ahmad v. Denffer)
89.15. Was nun den Menschen angeht, wenn sein Herr ihn prüft und ihn da(bei) freigebig behandelt und ihm ein wonnevolles Leben verschafft, so sagt er: "Mein Herr behandelt mich freigebig." (Bubenheim)
89.15. Wenn der Mensch von seinem Herrn durch Ehre und Ansehen, Gaben und Wohlleben geprüft wird, sagt er: "Mein Herr hat mich bevorzugt, weil es mir zusteht." (Azhar)
89.15. Also hinsichtlich des Menschen, wenn ER ihn prüft und ihm Würde und Wohltat erweist, so sagt er: „Mein HERR erwies mir Würde.“ (Zaidan)
89.15. Wenn der Mensch von seinem Herrn in der Weise auf die Probe gestellt wird, daß dieser freigebig gegen ihn ist (akramahuu) und ihm Wohltaten erweist, sagt er: "Mein Herr war freigebig gegen mich". (Paret)
89.15. Wenn aber der Mensch von seinem Herrn geprüft wird, indem Er ihm Wohltaten erweist und Gnaden auf ihn häuft, dann sagt er: "Mein Herr hat mich gewürdigt." (Rasul)