9.54. Wama manaAAahum an tuqbala minhumnafaqatuhum illa annahum kafaruu biAllahiwabirasuulihi wala ya/tuuna alssalatailla wahum kusala wala yunfiquuna illawahum karihuuna
9.54. And naught preventeth that their contributions should be accepted from them save that they have disbelieved in Allah and in His messenger, and they come not to worship save as idlers, and pay not (their contribution) save reluctantly. (Pickthall)
9.54. Und nichts hat es ihnen verhindert, daß von ihnen ihre Ausgaben angenommen wurden, außer daß sie den Glauben verweigerten an Allah und Seinen Gesandten und nicht zum Gebet kommen, außer sie sind träge, und sie nichts hergeben, außer sie sind widerwillig. (Ahmad v. Denffer)
9.54. Und nichts (anderes) verhindert, daß ihre Ausgaben von ihnen angenommen werden, als daß sie Allah und Seinen Gesandten verleugnen, sich nur schwerfällig zum Gebet begeben und nur widerwillig ausgeben. (Bubenheim)
9.54. Ihre Spenden werden nicht angenommen, weil sie Gott und Seinen Gesandten verleugnen, nur zögernd zum Gebet gehen und nur widerwillig spenden. (Azhar)
9.54. Und nichts stand ihnen im Wege, damit ihre Spenden angenommen werden, außer dass sie Kufr ALLAH und Seinem Gesandten gegenüber betrieben haben, zum rituellen Gebet nur widerstrebend kommen und nur spenden, während sie dem abgeneigt sind. (Zaidan)
9.54. Ihre Spenden werden nur deswegen nicht von ihnen angenommen, weil sie an Allah und seinen Gesandten nicht geglaubt haben, nur lässig zum Gebet (salaat) kommen und nur widerwillig Spenden geben. (Paret)
9.54. Ihre Spenden werden nur deshalb nicht angenommen, weil sie nicht an Allah und an Seinen Gesandten glauben und nur träge zum Gebet kommen und ihre Spenden nur widerwillig geben. (Rasul)
9.54. Und nichts hinderte sie daran, von (ihrem Vermögen) zu spenden, ausser dass sie ungläubig an Allah und Seinen Gesandten waren, sich nachlässig zum Gebet begaben und (deshalb nur) widerwillig spendeten. (Périsset)