98.1. Those who disbelieve among the People of the Scripture and the idolaters could not have left off (erring) till the clear proof came unto them, (Pickthall)
98.1. Es sind nicht diejenigen, die den Glauben verweigert haben von den Leuten der Schrift und den Mitgöttergebenden losgesetzt, bis der klare Beweis zu ihnen kommt, (Ahmad v. Denffer)
98.1. Diejenigen von den Leuten der Schrift und den Götzendienern, die ungläubig sind, werden sich nicht (eher von ihrem Unglauben) lösen, bis (daß) der klare Beweis zu ihnen kommt, (Bubenheim)
98.1. Die Ungläubigen unter den Schriftbesitzern und die Anhänger der Vielgötterei wollten ihren hergebrachten Glauben nicht eher aufgeben, bis das klare Beweiszeichen zu ihnen käme: (Azhar)
98.1. Diejenigen von den Schriftbesitzern, die Kufr betrieben haben, und die Muschrik werden nicht loslassen, bis zu ihnen die Deutlichkeit kommt, (Zaidan)
98.1. Diejenigen von den Leuten der Schrift und den Heiden, die ungläubig sind, konnten sich nicht eher (von ihren früheren Anschauungen und Bindungen) lösen (und den wahren Glauben annehmen), als bis der klare Beweis (baiyina) zu ihnen kommen würde: (Paret)
98.1. Diejenigen, die ungläubig sind unter dem Volk der Schrift und die Götzendiener können (von ihrem Irrtum) nicht befreit werden, bis der deutliche Beweis zu ihnen kommt : (Rasul)
98.1. Die Ungläubigen unter den Leuten der Schrift und die Götzendiener werden nicht (von ihrem Unglauben) ablassen, bis ihnen der klare Beweis kommt: (Périsset)