Quran
|
2.285. Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten - Wir machen keinen Unterschied bei jemandem von Seinen Gesandten. Und sie sagen: "Wir hören und gehorchen. (Gewähre uns) Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist der Ausgang." [ alBaqara:285 ]
|
|
|
Ansicht der Ahadith
13-13 von 13 Ahadith, Seite 2/2 |
|
[ Anfang ‹ 1 2 ] |
|
Kapitel: 14, Nummer: 9 |
'Ata' Ibn 'Abbas und Dschabir Ibn 'Abdullah berichteten: "Sowohl am Festtag des Fastenbrechens ('Idu-l-fitr) als auch am Tage des Opferfestes ('Idu-l-adha), gab es gewöhnlich keinen Gebetsruf. "(Das Ausbleiben des Gebetsrufes bezieht sich nur auf das Festgebet und erstreckt sich nicht auf die übrigen Gebete im Laufe des Festtags)
|
|
|
|
Ansicht von
13-13 von 13 Ahadith, Seite 2/2 |
|
[ Anfang ‹ 1 2 ] |
|
|
|
|