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 Kapitel: Die Heirat (Nikah)
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Ansicht der Ahadith 13-24 von 67 Ahadith, Seite 2/6

 

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Kapitel: 60, Nummer: 20
Sahl Ibn Sa'd berichtete: "Eine Frau bot sich dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, (für die Ehe mit ihm) an. Darauf sagte ein Mann zu ihm: »O Gesandter Allahs, gib sie mir zur Frau!« Der Prophet fragte ihn: »Was bietest du ihr (als Brautgabe) an?« Er sagte: »Ich habe nichts.« Der Prophet sagte zu ihm: »Geh und suche einen Ring, sei dieser auch aus Eisen!« Der Mann ging dann, kam aber zurück und sagte: »Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden, nicht einmal einen Ring aus Eisen. Aber hier ist mein Lendentuch, von dem sie die Hälfte besitzen kann.«Der Mann besaß aber kein Oberkleid dazu, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihm: »Was soll die Frau mit deinem Lendentuch machen?: Wenn du es anhast, so hat sie nichts auf ihrem Leibe und wenn sie es anhat, hast du selbst nichts auf deinem Leibe. Der Mann setzte sich, und als es aber lange dauerte, stand er auf.Als der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ihn nochmal sah, rief er ihn zu sich und sagte zu ihm:»Was hast du vom Qur'an (auswendig gelernt?)«Der Mann sagte: »Ich behalte noch die Sura Soundso und die Sura Soundso« Er nannte ihm dann mehrere Suren. Da sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihm: »Wir geben sie dir (zur Ehefrau) für das, was du von dem Qur'an behalten hast.«(Siehe Hadith Nr.5126, sowie die Anmerkung zum Hadith Nr.5125)


Kapitel: 60, Nummer: 21
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Als Hafsa, Tochter des 'Umar, ihre Wartezeit nach dem Tod ihres Mannes Chunais Ibn Huthafa As-Sahmyy beendet hatte, und ihr in Al-Madina verstorbener Mann zu den Gefährten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, gehörte, geschah folgendes nach der Aussage von 'Umar Ibn Al-Chattab:»Ich ging zu 'Uthman Ibn 'Affan und bot ihm Hafsa als Ehefrau an.* Er sagte zu mir: "Ich werde über diese meine Angelegenheit nachdenken!" Ich wartete dann einige Nächte ab. Danach traf ich ihn, und er sagte zu mir: "Ich entschied mich, dass ich zur Zeit nicht heirate." Später traf ich Abu Bakr As-Siddiq und sagte zu ihm:"Wenn du willst, gebe ich dir Hafsa, Tochter des 'Umar als Ehefrau" Da schwieg Abu Bakr und äußerte sich nicht vor mir. Ich war über ihn noch mehr verärgert, als ich über 'Uthman verärgert war. Da vergingen noch einige Nächte. Dann bat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, um ihre Hand, und ich gab sie ihm zur Ehefrau. Danach traf ich Abu Bakr, und er sagte zu mir: "Es mag sein, dass du über mich verärgert warst, als du mir Hafsa anbotest, und ich dir keinerlei Äusserung machte!" Ich sagte zu ihm: "Ja!" Abu Bakr setzte fort: "Der einzige Grund, dass ich dir keine Äusserung darüber machte, war, dass ich vorher wusste, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Absicht über die Heirat mit ihr erwähnte, und es geziemt sich nicht, dass ich das Geheimnis des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, lüfte. Hätte er davon abgesehen, so hätte ich sie geheiratet."« "**(*Aus diesem Hadith wird die Zulässigeit hergeleitet, dass ein Mann (Vater, Onkel, Bruder usw.) für eine sich in seiner Obhut befindliche heiratsfähige Frau (Tochter, Schwester, Nichte usw.) den richtigen Mann für die Ehe mit ihr suchen und sogar sie ihm anbieten darf. Von dieser segensreichen Praxis wird leider - wegen dem falschen Stolz bei einigen Familien - selten Gebrauch gemacht. Dadurch wird der Weg zur Ehe deshalb versperrt bleiben, weil minderbemittelte junge Männer mit hoher menschlicher Qualität gewöhnlich voller Hemmungen sind, um das Angebot bei vornehmen Familien zu wagen. Die Unterlassung solcher Praxis bedeutet manchmal und ohne jeden Zweifel einen Verlust für die heiratsfähigen Mädchen und Frauen. Auf der anderen Seite kann diese Praxis Unannähmlichkeiten hervorrufen, wenn der Ehemann schlechten Charakter besitzt und später seiner Frau ständig ein solches Angebot vorhält, er sei dadurch in einer Falle geraten. **Vgl. Hadith Nr. 2140 und 5142)


Kapitel: 60, Nummer: 22
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu mir:»Ich habe dich im Traum gesehen. Der Engel brachte dich eingehüllt in einem Seidentuch und sagte zu mir: "Das ist deine Frau!"Ich nahm das Tuch von deinem Gesicht ab* und sah, dass du diese Frau bist. Da sagte ich zu mir: "Wenn dieses (Vorzeichen) von Allah ist, so wird Er es vollenden!"« " (*Dies ist auch im Regelfall: Dem Mann, der eine Frau zu heiraten beabsichtigt, steht es zu, dass er ihr Gesicht sehen darf. Vgl. dazu Hadith Nr. 5126 und 7011f.)


Kapitel: 60, Nummer: 23
Sahl Ibn Sa'd berichtete: "Eine Frau kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und sagte:»Ich bin zu dir gekommen, um mich selbst als Geschenk an dich zu geben. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, hob seinen Blick zu ihr, schaute sie für eine Weile an*, senkte dann seinen Kopf zum Boden. Als die Frau sah, dass er über ihr Angebot keine Entscheidung traf, setzte sie sich hin. Darauf stand ein Mann von seinen Gefährten auf und sagte: »O Gesandter Allahs, wenn du nichts mit ihr vorhast, dann gib sie mir zur Frau!« Der Prophet fragte ihn: »Hast du etwas (als Brautgabe)?« Er sagte: »Nein, bei Allah, o Gesandter Allahs.« Der Prophet sagte zu ihm: »Geh dann zu deiner Familie und siehe, ob du etwas findest!« Der Mann ging, kam (nach einer Weile zurück) und sagte: »Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden.«Der Prophet sagte zu ihm: »Geh und suche einen Ring, sei dieser auch aus Eisen!«Der Mann ging, kam dann (nach einer Weile zurück) und sagte: »Nein, bei Allah! Nichts habe ich gefunden, nicht einmal einen Ring aus Eisen. Aber hier ist mein Lendentuch, von dem sie die Hälfte besitzen kann.«Der Mann besaß aber kein Oberkleid dazu, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu ihm: »Was soll sie mit deinem Lendentuch machen? Wenn du es anhast, so hat sie nichts auf ihrem Leibe und wenn sie es anhat, so hast du selbst nichts auf deinem Leibe.«Der Mann setzte sich hin und als es lange dauerte, stand er auf. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sah, dass er weggehen wollte, ließ er nach ihm rufen, und als dieser zurückkam, sagte er zu ihm:»Was kennst du vom Qur'an auswendig gelernt?«Der Mann sagte: »Ich kenne die Sura Soundso und die Sura Soundso auswendig.« Er nannte ihm dann mehrere Suren. Da sagte der Prophet: »Kannst du diese auswendig rezitieren?« Der Mann sagte: »Ja!«Da sagte der Prophet zu ihm: »Du kannst dann gehen! Wir haben sie dir zur Frau für das gegeben, was du vom Qur'an auswendig kennst.« "(*Vgl. Hadith Nr.5121, 5125 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 24
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Die Eheschließung vor dem Islam in der Zeit der Unwissenheit (Dschahilyya) wurde auf viererlei Arten vollzogen: Eine Art davon war, wie heute gewöhnlich mit der Eheschließung verfahren wird, in dem der Heiratskandidat bei einem anderen um die Hand seiner Schutzbefohlenen oder seiner Tochter bittet, alsdann die Brautgabe dafür leistet und sie anschließend heiratet. Eine andere Art der Eheschließung bestand darin, dass ein Mann zu seiner eigenen Ehefrau kam, wenn sie gerade von ihrer Regel reingeworden war, und sagte: »Schicke eine Nachricht zu dem Soundso, damit du von ihm geschwängert werden kannst.« In diesem Fall hielt sich ihr Mann von ihr solange fern und berührte sie nicht, bis ihre Schwangerschaft von dem anderen Mann, der sie geschwängert hatte, offensichtlich und erkennbar wurde. Hier dann, nachdem die Schwangerschaft feststand, unterhielt ihr Mann mit ihr wieder die geschlechtliche Beziehung, wenn er dies begehrte denn dies ließ er nur zu, um Kinder zu haben. Diese Art von Eheschließung nannte man "Nikahu-l-Istibda' (Schwängerungsehe)". Die dritte Art wurde in der Weise vollzogen, dass sich eine Gruppe von weniger als zehn Männern zu einer Frau begab, um mit ihr den Geschlechtsverkehr zu vollziehen. Wenn sie davon schwanger wurde und später ein Kind zur Welt brachte, dann ließ sie nach der Entbindung einige Nächte verstreichen und schickte zu allen Männern eine Einladung. Hier dann durfte keiner von ihnen seine Erscheinung bei ihr verweigern. Wenn sie alle dann beisammen bei ihr eintrafen, sagte sie zu ihnen: »Ihr wisset noch, wie es mit euch war! Ich habe entbunden, und das Kind ist dein Sohn, du Soundso.« Hier nannte sie dann den Namen des Mannes, der ihr am liebsten war. Diesem wurde das Kind für zugehörig erklärt, und der Mann konnte sich nicht gegen diese Maßnahme wehren.*Bei der vierten Art der Eheschließung handelte es sich um eine größere Zahl von Menschen, die (zum Zwecke des Geschlechtsverkehrs) bei einer und derselben Frau einzutreten pflegten, indem sie auch keinen von ihnen zurückweisen durfte. Und diese (Frauen) waren die Prostituierten, die als Auszeichnung ihres Gewerbes Fahnen über ihren Türen hissten. Wer sich zu ihnen begeben wollte, der konnte dort eintreten. Wenn eine Frau dann von einem dieser Männer schwanger wurde und später entbunden hatte, sammelten die Männer (Geld) für sie und riefen einen Kenner, der die Abstammungsmerkmale bei einem von ihnen feststellen konnte. Dann sprachen sie die Zugehörigkeit des Kindes zu demjenigen aus, den sie für den Vater hielten.** Die Frau gab ihm dann das Kind, das als sein Sohn bekanntgegeben wurde, und er (der Mann) durfte diese Maßnahme nicht verweigern.Aber als Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, mit der Wahrheit entsandt wurde, erklärte er alle diese Arten der Eheschließung aus der Dschahilyya für nichtig, mit Ausnahme der Eheschließung, die die Menschen bis heute noch kennen."(*Diese Art der Eheschließung nannte man "Nikahu-r-Raht (=Gruppenehe)" **="Nikahu-l-Bagaya (=Prostituiertenehe)")


Kapitel: 60, Nummer: 25
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, seine Eheschließung mit ihr vornahm, als sie sechs Jahre alt war, und mit ihr die ehelichen Beziehungen erst unterhielt, als sie neun Jahre alt war, und dass die Ehe mit ihm insgesamt neun Jahre dauerte (bis er starb).(Derartige Praxis ist bis heute noch in vielen islamischen Ländern vorhanden, dass die Eheschließung unter Kindern vorgenommen werden kann, die zwar als Verheiratete gelten und dennoch bei ihren Eltern weiterbleiben, bis sie das Alter der Geschlechtsreife erreicht haben. Hier dann lassen die Familien die Ehe zwischen den beiden feierlich vollziehen, indem die Braut ab dann zu ihrem Mann gehen darf. Durch diese Praxis ist die Sittlichkeit bei Jugendlichen gut bewahrt, und ihre Gefährdung durch unzüchtige Handlungen, Geschlechtskrankheiten und Normenverfall wird gebannt)


Kapitel: 60, Nummer: 26
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Eine Frau, deren Wiederverheiratung* bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde."Einige Leute fragten: "O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?"**Der Prophet sagte: "Indem sie schweigt!"***(*D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht. **=weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben. ***Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein Nein geben können. Siehe Hadith Nr. 5137)


Kapitel: 60, Nummer: 27
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Ich sagte: »O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!« Und er erwiderte:»Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen« "*(Siehe Hadith Nr.5136 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 28
Chansa' Bint Chidam Al-Ansaryya* berichtete, dass sie als Thayyib ** von ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war. Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und er machte ihre Heirat rückgängig.(*D.h. von den Al-Ansar = Helfern = Bewohnern von Al-Madina **geschiedene oder verwitwete Frau)


Kapitel: 60, Nummer: 29
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot, dass sich einer von uns zum Kauf einer Ware begibt, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt, und dass sich einer von uns um die Hand einer Frau bewirbt, deren Verlobung mit seinem Bruder bevorsteht, es sei denn der Verlobte sieht von der Heirat ab, oder er erlaubt ihm diese. "(Vgl. Hadith Nr. 2140, 5121, 5122 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 60, Nummer: 3
'Abdullah berichtete: "Wir waren zur Zeit des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, noch junge Männer, die nichts hatten, und der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte zu uns:»O ihr jungen Leute, wer von euch in der Lage ist, den Pflichten der Ehe nachzugehen, der soll heiraten denn dies hilft, die Blicke (zu anderen Frauen) zurückzuhalten und die Keuschheit vor Schändlichkeiten zu wahren. Wer aber dies nicht zu tun vermag, der soll fasten denn es ist eher für ihn ein Schutz (vor sündhafter Handlung)! "


Kapitel: 60, Nummer: 30
'Uqba berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: "Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind."(Siehe Hadith Nr. 2721 und die Anmerkung dazu)



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