Quran
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9.117. Allah hat die Reue des Propheten, der Auswanderer und der Helfer angenommen, die ihm in der Stunde der Bedrängnis folgten, nachdem die Herzen einer Gruppe von ihnen beinahe abgeschweift wären. Hierauf hat Er ihre Reue angenommen gewiß, Er ist zu ihnen Gnädig und Barmherzig -, [ atTauba:117 ]
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Übersicht Kapitel: Schlachttier und Jagdbeute |
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Ansicht der Ahadith
25-30 von 30 Ahadith, Seite 3/3 |
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Kapitel: 65, Nummer: 4 |
Abu Tha'laba Al-Chuschanyy berichtete: "Ich sagte: »O Prophet Allahs, wir leben auf einem Gebiet, das zu den Leuten der Schrift* gehört. Dürfen wir (Muslime) aus ihrem Geschirr essen? Und dieses Gebiet ist zugleich ein Jagdgebiet, auf dem ich mit meinem Bogen und meinem nicht abgerichteten Hund, sowie mit meinem abgerichteten Hund, jage. Was ist davon richtig für mich?«Er sagte: »Was du im Hinblick auf die Leute der Schrift erwähnt hast, so verfahre so: Wenn ihr (Muslime) anderes Geschirr findet, so esset nicht aus ihrem Geschirr. Und wenn ihr nichts findet, so spült dieses aus und esset daraus. Was aber die Jagd angeht, ist es wie folgt: Was du mit deinem Bogen getroffen und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du mit deinem abgerichteten Hund gejagt und dabei den Namen Allahs ausgesprochen hast, das darfst du essen. Was du aber mit deinem unabgerichteten Hund gejagt hast, das darfst du nur dann essen, wenn das gejagte Tier (noch am Leben ist,) und du es rituell schlachten kannst.« " * U.a. Juden und Christen. Siehe Hadith Nr.5475ff.
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Kapitel: 65, Nummer: 5 |
'Abdullah Ibn Mugfal berichtete, dass er einen Mann sah, der mit einer Schleuder warf, und zu ihm sagte: "Werfe nicht mit einer Schleuder denn der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot das Werfen mit einer Schleuder - oder, er verabscheute es. Er (der Prophet) wies daraufhin, dass mit einer Schleuder weder ein Tier gejagt, noch ein Feind erlegt werden kann, sondern sie bricht nur den Zahn und schlägt das Auge aus."'Abdullah sah später, dass der Mann doch noch mit der Schleuder weiter warf, und er sagte zu ihm: "Ich erzählte dir, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Werfen mit der Schleuder verbot, oder er es verabscheut hat, und du wirfst doch damit weiter. Ich werde mit dir also nie wieder reden."
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Kapitel: 65, Nummer: 6 |
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Demjenigen, der einen Hund hält, welcher weder zum Zwecke des Hütens der Schafe noch der Jagd bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren." Was die Tierliebe angeht, wird hier ausdrücklich auf Hadith Nr. 2363, 2365, 3321, 3482, 5516 (Verbot der Tiermisshandlung), 5960 und 6009 verwiesen. Siehe ferner Hadith Nr. 0172, 2237, 3323 f. und 5481 f.
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Kapitel: 65, Nummer: 7 |
'Abdullah Ibn 'Umar berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: "Demjenigen, der einen Hund hält, mit Ausnahme des Hundes, der zum Zwecke der Jagd abgerichtet und zum Hüten der Schafe bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren."
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Kapitel: 65, Nummer: 8 |
'Adyy Ibn Hatim berichtete: "Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, indem ich sagte: »Wir sind Leute, die mit diesen Hunden die Jagd betreiben!« Er sagte: »Wenn du deine abgerichteten Hunde losgeschickt und dabei den Namen Allahs gesprochen hast, darfst du die Jagdbeute davon essen, welche die Hunde für dich gepackt, auch dann, wenn sie das Tier erlegt haben. Ausgenommen davon, wenn der Hund selbst etwas davon gefressen hat. Denn ich fürchte, dass der Hund das Tier für sich selbst zum Fressen gepackt hat. Mischten sich dabei andere fremde Hunde ein, so darfst du (von der Jagdbeute) nicht essen.«" Siehe Hadith Nr.5475 ff. und 5484 f.
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Kapitel: 65, Nummer: 9 |
'Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Wenn du deinen Hund losgeschickt und den Namen Allahs gesprochen hast, und es geschieht, dass der Hund das Tier tötet, so darfst du die Jagdbeute essen. Hat der Hund davon gefressen, so iss nicht davon denn der Hund hat das Tier für sich selbst gepackt. Mischt sich der Hund bei anderen Hunden ein, bei denen der Name Allahs nicht gesprochen wurde, und diese (ein Tier) gepackt und erlegt haben, so iss nicht davon denn du weißt nicht, welcher Hund von ihnen (das Tier) erlegt hat. Kommt es vor, dass du auf ein Tier geschossen hast, und du es erst nach Ablauf von einem Tag oder zwei Tagen gefunden hast, und du bei diesem keine andere Spur als die Spur deines Pfeils siehst, so darfst du davon essen. Ist das Tier ins Wasser gefallen (und dabei verendet), so iss nicht davon." Siehe Hadith Nr.5475 ff. und 5485
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