Quran
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 43.74. Gewiß, die Übeltäter (hingegen) werden in der Strafe der Hölle ewig bleiben. [ azZuchruf:74 ]
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Ansicht der Ahadith
37-37 von 37 Ahadith, Seite 4/4 |
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Kapitel: 73, Nummer: 9 |
'Alyy* berichtete: "Fatima**, Allahs Friede auf ihr, klagte über Schmerzen wegen der Betätigung des Mühlsteins. Aus diesem Grund kam sie zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, um ihn um einen Diener zu bitten. Da er nicht zu Hause war, trug sie ihren diesbezüglichen Wunsch 'A'ischa vor, die ihrerseits dem Propheten weiter davon erzählte.Als er zu uns (deshalb) kam, und zwar gerade als wir uns zur Nachtruhe begeben hatten, wollte ich schon (wegen ihm) aufstehen, er sagte aber: »Bleib da, wo du bist.« Er setzte sich dann zwischen uns beide, bis ich die Kühle seiner Füße an meiner Brust spürte. Er sagte zu uns:»Soll ich euch nicht auf etwas hinweisen, das für euch besser ist, als ein Diener? Wenn ihr zu Bett geht - oder euch zur Nachtruhe begebt - so sprechet "Allahu akbar (= Allah ist Größer***)" vierunddreißigmal, "Subhana-llah (= gepriesen sei Allah)" dreiunddreißigmal und "Al-hamdu li-llah (= Alles Lob gebührt Allah)" ebenfalls dreiunddreißigmal. Dies ist besser für euch als ein Diener!« ... "(*Vetter und Schwiegersohn des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm. **Tochter des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, und Gattin des 'Alyy, Allahs Wohlgefallen auf beiden. ***Siehe dazu die Anmerkung zum Hadith Nr. 0789)
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