Quran
|
55.23. Welche der Wohltaten eures Herrn wollt ihr beide denn leugnen? [ alRahman:23 ]
|
Besucher Online
|
Jetzt unsere neue App testen!
Im Moment sind 51 Besucher online
Die Website ist bald als App erhältlich und befindet sich in der Testphase.
Wer sie testen will, kann mir seine Gmail-Adresse per WhatsApp schicken. Ich trage ihn als Tester ein und er kann die Vorabversion bekommen.
Schick mir eine WhatsApp-Nachricht
|
|
Übersicht Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen |
|
Ansicht der Ahadith
1-12 von 18 Ahadith, Seite 1/2 |
|
[ 1 2 › Ende ] |
|
Kapitel: 27, Nummer: 1 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Wer immer die geheiligten Riten Allahs in Ehren hält, so ist es gut für ihn bei seinem Herrn." (22:30) „Und wer die heiligen Stätten und Riten Allahs in Ehren hält, so ist dies ein Zeichen von Frömmigkeit des Herzens." (22:32) „So richte niemals deine Augen begehrlich auf das, was Wir einen Teil von ihnen genießen lassen, und sei nicht traurig ihretwegen, und senke deinen Fittich (in Barmherzigkeit) auf die Gläubigen." (15:88) „Wer einen Menschen tötet - es sei.denn als Sühne für einen Mord oder um Unheilstiften auf Erden zu verhindern -, dann ist es, als ob er die gesamte Menschheit getötet habe. Und wer einen Menschen am Leben erhält, dann ist es, als ob er die gesamte Menschheit am Leben erhalten hätte." (5:32) Abu Musa (al-Asch'ari) (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Der wahre Gläubige steht dem anderen Gläubigen bei, als wären sie ein fest gefugter Bau: jeder Teil hält und verstärkt den anderen." Um dies zu verdeutlichen verschlang der Prophet (s) die Finger einer Hand mit denen der anderen. (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 10 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Qatada al-Harith ibn Rib'i (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Es kommt vor, dass ich beabsichtige, ein langes Gebet zu verrichten, und während des Gebets höre ich das Weinen eines Babys. Dann kürze ich mein Gebet ab, damit seine Mutter nicht leiden muss." (Al- Bukhari)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 11 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Es überliefert Dschundub ibn Abdullah, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer das Frühgebet verrichtet, begibt sich unter den Schutz Allahs. Du sollst dich darum so verhalten, dass Allah dich nicht aufrufen muss, Rechenschaft abzulegen. Wenn Allah jemanden aufruft, Rechenschaft abzulegen, und er wird für mangelhaft befunden, dann wird er ins Höllenfeuer geschickt werden." (Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 12 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Ibn Umar (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ein Muslim ist der Bruder jedes Muslims: Er soll ihn nicht unterdrücken und ihn nicht seinem Feind ausliefern. Wer seinem Bruder hilft, dem wird Allah helfen. Und wer einem Muslim bei der Beseitigung seiner Sorgen hilft, dem wird Allah bei seinen Sorgen am Tage des Gericht helfen. Ebenso wird Allah demjenigen, der die Schwächen eines anderen Muslims verdeckt, am Tag des Gerichts seine Fehler verbergen." (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 13 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ein Muslim ist der Bruder des anderen Muslims. Weder betrügt er ihn, noch belügt er ihn, und er lässt ihn nicht im Stich. Alles was einem Muslim gehört, seine Ehre, sein Besitz und sein Blut, ist für einen anderen Muslim verboten (haram). Die Gottesfurcht ist hier. Es soll niemand einen anderen Muslim verächtlich ansehen." (At-Tirmidhi) Dies ist ein guter Hadith (hasan).
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 14 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Huraira (r) überliefert auch, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Seid nicht neidisch aufeinander und überbietet (einander beim Handel) nicht! Hasst nicht einander! Wendet euch nicht von einander ab! Unterbietet einander nicht (beim Kauf), sondern seid im Dienste Allahs Brüder! Ein Muslim ist der Bruder jedes Muslims: Er fügt ihm kein Unrecht zu, er verachtet ihn nicht und er lässt ihn nicht im Stich. Die Gottesfurcht (Taqwa) ist hier (im Herzen)." Dabei zeigte er dreimal auf seine Brust. „Es ist schlimm genug, wenn jemand seinen muslimischen Bruder verächtlich behandelt. Blut, Besitz und Ehre eines jeden Muslims sind für einen anderen Muslim verboten (haram)" (Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 15 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Es überliefert Anas (r), dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Keiner von euch ist gläubig, bis er für seinen Bruder wünscht, was er für sich selbst wünscht." (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 16 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Anas (r) überliefert auch, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Hilf deinem Bruder, gleich ob er ein Unterdrücker ist oder unterdrückt wird." Darauf fragte ein Mann: „Oh Gesandter Allahs! Ich sehe ein, ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird; doch bitte sag mir, wie kann ich ihm denn helfen, wenn er ein Unterdrücker ist?" Er antwortete: „Hindere ihn, Unrecht zu tun. Denn ihn daran zu hindern, ist eine Hilfe für ihn." (Al- Bukhari)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 17 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Ein Muslim hat einem anderen Muslim gegenüber fünf Pflichten, das sind: 1) Die Erwiderung seines Grusses, 2) ihn zu besuchen, wenn er krank ist, 3) seinen Begräbniszug zu begleiten, 4) seine Einladung anzunehmen und 5) beim Niesen, wenn er 'Alhamdu lillah sagt, sollst du mit 'Yarhamuk Allah' ** antworten." (Al-Bukhari und Muslim) Nach einer anderen Version bei Muslim hat man als Muslim einem anderen Muslim gegenüber sechs Pflichten: Man fragte ihn (s): „Was sind sie, oh Gesandter Allahs?" Er sagte: 1) „Wenn du ihn triffst, grüße ihn (indem du As-salamu alaikum **** sagst). 2) Wenn er dich einlädt, sollst du seine Einladung annehmen. 3) Wenn er dich um Rat bittet, rate ihm aufrichtig. 4) Wenn er niest und Allah (mit den Worten Alhamdu lillah) lobt, dann antworte ihm (mit den Worten 'Yarhamuk Allah'). 5) Wenn er krank ist, sollst du ihn besuchen, und 6) wenn er gestorben ist, folge ihm (seinem Begräbniszug). **Auf Deutsch bedeutet dies: „Allah habe Erbarmen mit dir!" ****Auf Deutsch bedeutet dies: „Friede sei mit euch!"
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 18 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Umara al-Bara` ibn azib (r) sagte: Der Gesandte Allahs (s) hat uns sieben Dinge zur Pflichten gemacht ** und sieben Dinge verboten: Er schrieb uns vor: 1) Die Kranken zu besuchen, 2) einem Begräbniszug zu folgen, 3) jemandem, der niest, (mit den Worten „Yarhamuk Allah") Allahs Erbarmen zu wünschen, 4) Gelübde zu erfüllen, 5) den Unterdrückten zu helfen, 6) eine Einladung anzunehmen, und 7) den Friedensgruss zu verbreiten. Er verbot uns: 1) Goldene Ringe zu tragen, 2) aus silbernen Bechern zu trinken, 3) auf rohseiden gepolsterten Sätteln zu sitzen ****, 4) seidene, 5) halbseidene, 6) aus Brokat oder 7) aus Seidenbrokat gefertigte Kleidung zu tragen. In einer anderen Version steht unter den sieben Geboten auch die Mithilfe bei der Suche nach Verlorenem. (Al-Bukhari und Muslim) **Vergl. Hadith Nr. 0847 ****Vergl. Hadith Nr. 0811
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 2 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
Abu Musa (r) überliefert auch, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wenn irgendjemand unsere Moscheen oder Märkte besucht und dabei einen Pfeil oder Speer mit sich trägt, sollte er das spitze Ende davon mit seiner Hand bedecken, damit es keinen Muslim verletzen kann." (Al- Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 27, Nummer: 3 |
Kapitel: Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
An-Nu'man ibn Baschir (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Das Gleichnis der Gläubigen in ihrer gegenseitigen Freundschaft und Barmherzigkeit sowie ihrem Mitgefühl füreinander ist wie der Körper eines Menschen: Wenn ein Glied leidet, so leidet der ganze Körper an Schlaflosigkeit und Fieber." (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
|
Ansicht von
1-12 von 18 Ahadith, Seite 1/2 |
|
[ 1 2 › Ende ] |
|
|
|
|