Quran
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89.25. An jenem Tag wird niemand strafen, so wie Er straft, [ alFagr:25 ]
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Übersicht Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten |
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Ansicht der Ahadith
1-5 von 5 Ahadith, Seite 1/1 |
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Kapitel: 41, Nummer: 1 |
Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Oder habt ihr etwa die Absicht, wenn ihr euch abwendet, Unheil auf Erden zu stiften und eure Verwandtschaftsbande zerschneiden? Diese sind es, die Allah verflucht, und Er hat sie taub gemacht und ihr Augenlicht geblendet." (47:22-23) „Diejenigen, die das Bündnis mit Allah lösen, nachdem es geschlossen war, und das trennen, was nach Allahs Gebot zusammenbleiben soll, und Unheil auf Erden stiften, sie sind es, auf denen der Fluch lasten soll und für die die schlimmste Wohnstatt bestimmt ist." (13:25) „Und dein Herr hat entschieden, dass ihr niemanden außer Ihm anbeten und den Eltern Wohltaten erweisen sollt. Falls einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, dann sage niemals ein mürrisches Wort zu ihnen und schelte sie nicht, sondern sprich in gütiger Weise mit ihnen. Und aus Barmherzigkeit senke die Schwingen der Demut auf sie hernieder und sprich: 'Mein Herr! Erbarme Dich ihrer, so wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war."1 (17:23-24) Abu Bakra Nufai' ibn al-Harith (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Soll ich euch sagen, was die schwersten Sünden sind?", und er wiederholte dies dreimal. Wir sagten: „Gewiss, oh Gesandter Allahs!" Er sagte: „Allah etwas anderes beizugesellen, den Eltern gegenüber ungehorsam zu sein," - er (s) hatte sich (auf ein Kissen) gelehnt, setzte sich nun auf und fuhr fort - „und Fälschung und falsches Zeugnis abzulegen." Er (s) wiederholte diesen letzten Satz so oft, dass wir wünschten, er möge aufhören." (Al-Bukhari und Muslim)
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Kapitel: 41, Nummer: 2 |
Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
Abdullah ibn Amru ibn al-As (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Die großen Sünden sind: Allah etwas beizugesellen, ungehorsam gegenüber den Eltern zu sein, jemanden zu töten und falschen Eid zu schwören." (Al-Bukhari)
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Kapitel: 41, Nummer: 3 |
Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
Abdullah ibn Amru ibn al-As (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Das Verfluchen der eigenen Eltern ist eine der großen Sünden." Die Leute sagten: „Oh Gesandter Allahs! Könnte jemand seine eigenen Eltern verfluchen?" Er antwortete: „Ja, wenn er den Vater einer anderen Person beleidigt, die dafür seinen Vater beleidigt, und wenn er die Mutter einer anderen Person beleidigt, die dafür seine Mutter beleidigt." (Al-Bukhari und Muslim)Eine andere Version besagt: „Die schlimmste der großen Sünden ist, wenn jemand seine Eltern verflucht." Er wurde gefragt: „Oh Gesandter Allahs! Wie kann wohl jemand seine eigenen Eltern verfluchen?" Er sagte: „Wenn er den Vater einer anderen Person beleidigt, die dafür seinen Vater beleidigt, und wenn er die Mutter einer anderen Person beleidigt, die dafür seine Mutter beleidigt."
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Kapitel: 41, Nummer: 4 |
Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
Abu Muhammad Dschubair ibn Mut'im (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Einer, der die Verwandtschaftsbande missachtet, wird nicht ins Paradies kommen." (Al-Bukhari und Muslim)
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Kapitel: 41, Nummer: 5 |
Kapitel: Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
Abu Isa al-Mughira ibn Schu'ba (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Allah, der Erhabene, hat euch Ungehorsam gegenüber euren Müttern, Veruntreuung, widerrechtliche Inbesitznahme und das Begraben der lebenden Töchter *** verboten, und Er hat euer nutzloses Geschwätz, außchweifende Fragerei und Güterverschwendung missbilligt." (Al-Bukhari und Muslim)*** Dies war ein vorislamischer Brauch und kam häufig vor
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