Quran
|
37.57. Und ohne die Gnade meines Herrn würde ich nun wahrlich zu den Vorgeführten gehören. [ asSaffat:57 ]
|
Besucher Online
|
Jetzt unsere neue App testen!
Im Moment sind 46 Besucher online
Die Website ist bald als App erhältlich und befindet sich in der Testphase.
Wer sie testen will, kann mir seine Gmail-Adresse per WhatsApp schicken. Ich trage ihn als Tester ein und er kann die Vorabversion bekommen.
Schick mir eine WhatsApp-Nachricht
|
|
Übersicht Kapitel: Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs |
|
Ansicht der Ahadith
1-4 von 4 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
Kapitel: 77, Nummer: 1 |
Kapitel: Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
Kapitel 77 Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Und wer immer die geheiligten Riten Allahs in Ehren hält, so ist es gut für ihn vor seinem Herrn.." (22:30) „Wenn ihr Allah helft, dann wird (auch) Er euch helfen und eure Schritte festigen." (47:7) Abu Mas’ud Uqba ibn Amru al-Badri (r) berichtet, dass ein Mann zum Propheten (s) kam und sagte: „Ich komme zum Morgengebet zu spät, nur wegen dem und dem, der das Gebet zu sehr in die Länge zieht." Nie sah ich den Propheten (s) in einer Ansprache so wütend, wie an diesem Tag. Er (s) sprach: „Oh ihr Menschen! Unter euch sind solche, die die anderen abschrecken. Wer von euch das Gebet leitet, soll sich kurz fassen, denn hinter ihm betet der Ältere und der Jüngere, und derjenige, der sein Geschäft zu erledigen hat." (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 77, Nummer: 2 |
Kapitel: Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
Aischa (r) erzählte, dass der Gesandte Allahs (s) von einer Reise zurückkam, als sie eine Nische in ihrer Wohnung mit einem dünnen Vorhang, der mit Bildern verziert war, verhängt hatte. Als er (s) diesen sah, zerriss er ihn **, und man konnte ihm seine Wut ansehen. Er (s) sagte: „Oh Aischa! Wer die Schöpfung Allahs zu imitieren sucht, wird am Tag des Gerichts bei denjenigen sein, die von Allah am härtesten bestraft werden." (Al-Bukhari und Muslim) ** Eigentlich: machte er die Bilder unkenntlich.
|
|
|
Kapitel: 77, Nummer: 3 |
Kapitel: Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
Aischa (r) berichtet, dass die Quraisch um die Frau aus dem Makhzum-Stamm, die gestohlen hatte, sehr besorgt waren. Sie sagten: „Wer kann wohl für sie beim Gesandten Allahs vorsprechen?" Man sagte: „Wenn jemand bei ihm vorsprechen kann, dann Usama ibn Zaid (r), der Liebling des Propheten (s)." So trug Usama ihm (s) den Fall vor. Da sprach der Gesandte Allahs (s): „Du legst Fürsprache ein in einem Fall, dessen Bestrafung von Allah, dem Erhabenen, vorgeschrieben wurde?!" Dann stand er auf und hielt folgende Ansprache: „Die Leute, die vor euch waren, wurden vernichtet, weil sie den Angesehenen von ihnen, wenn er gestohlen hatte, straffrei ausgehen ließen, aber an dem Schwachen, wenn er gestohlen hatte, das Gesetz vollzogen. Bei Allah, wenn Fatima, die Tochter Muhammads, stiehlt, werde ich ihre Hand abschlagen lassen." (Al- Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 77, Nummer: 4 |
Kapitel: Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
Anas (r) berichtet, dass der Prophet (s) eines Tages bemerkte, dass (in der Moschee) jemand in die Gebetsrichtung gespuckt hatte. Er war sehr betrübt, was man deutlich an seinem Gesicht sehen konnte. Er stand auf und wischte es mit seiner Hand fort. Dann sagte er: „Wenn einer von euch im Gebet steht, um seinen Herrn (Allah) anzurufen, dann wird sein Herr zwischen ihm und der Gebetsrichtung sein. Unterlasst es daher, in Gebetsrichtung zu spucken, höchsten auf eure linke Seite oder unter die Füße." Dann nahm er einen Zipfel seines Mantel, spuckte hinein, nahm ihn zusammen und sagte: „Oder macht es so." (Al-Bukhari und Muslim) Was das Spucken zur Linken oder unter die Füße betrifft, so ist dies nur außerhalb der Moschee gestattet. In der Moschee soll man höchstens in seine Kleidung (oder ein Taschentuch) spucken.
|
|
|
|
Ansicht von
1-4 von 4 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
|
|
|