Quran
|
51.5. sicherlich, was euch angedroht wird, ist wahr, [ adDariyat:5 ]
|
Besucher Online
|
Jetzt unsere neue App testen!
Im Moment sind 60 Besucher online
Die Website ist bald als App erhältlich und befindet sich in der Testphase.
Wer sie testen will, kann mir seine Gmail-Adresse per WhatsApp schicken. Ich trage ihn als Tester ein und er kann die Vorabversion bekommen.
Schick mir eine WhatsApp-Nachricht
|
|
Übersicht Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist |
|
Ansicht der Ahadith
1-4 von 4 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
Kapitel: 81, Nummer: 1 |
Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
Kapitel 81 Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: „Diese Wohnstatt des Jenseits. Wir haben sie für diejenigen bereitet, die weder Macht anstreben auf Erden, noch Unheil stiften wollen. Und der gute Ausgang ist für die Gottesfürchtigen." (28:83) Abu Said Abdur-Rahman ibn Samura (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) zu ihm sagte: „Oh Abdur-Rahman ibn Samura! Bitte nie darum, Herrscher zu sein! Denn wenn man dir ein Amt anträgt, ohne dass du darum ersucht hast, so wird dir dabei geholfen werden; wenn es dir jedoch gewährt wird, nachdem du darum gebeten hast, so wirst du dafür die Verantwortung tragen. Wenn du einen Eid schwörst (etwas zu tun), und du findest später etwas besseres, so tue das Bessere und leiste Ersatz für deinen Eid." (Al-Bukhari und Muslim)
|
|
|
Kapitel: 81, Nummer: 2 |
Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
Abu Dharr (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) zu ihm sagte: „Oh Abu Dharr, ich weiß, dass du schwach bist. Und ich wünsche dir, was ich für mich selbst wünsche. Herrsche nicht (einmal) über zwei Personen, und übernimm nicht die Verantwortung für den Besitzes einer Waisen." (Muslim)
|
|
|
Kapitel: 81, Nummer: 3 |
Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
Abu Dharr (r) berichtet, dass er einmal dem Propheten (s) sagte: „Oh Gesandter Allahs. Willst du mich nicht zu einem Herrscher machen?" Er klopfte mir auf die Schulter und sagte: „Oh Abu Dharr! Du bist schwach, und ein Amt ist eine Vertrauensaufgabe, und am Tag des Gerichts mag es Grund für Scham und Reue darstellen außer für denjenigen, der ihm gerecht wird und seine Verpflichtungen erfüllt." (Muslim)
|
|
|
Kapitel: 81, Nummer: 4 |
Kapitel: Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
Abu Huraira (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Gewiss werdet ihr Herrschaft erstreben, doch wird sie euch am Tage des Gerichts nur reuen." (Al-Bukhari)
|
|
|
|
Ansicht von
1-4 von 4 Ahadith, Seite 1/1 |
|
|
|
|
|
|