Quran
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 6.152. Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und gebt volles Maß und Gewicht in Gerechtigkeit. Wir erlegen keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Und wenn ihr euer Wort gebt, dann seid gerecht, auch wenn es um einen Verwandten geht. Und haltet euren Bund gegenüber Allah. Dies hat Er euch anbefohlen, auf daß ihr (es) bedenken möget! [ alAn'am:152 ]
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Übersicht Kapitel: Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet |
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Ansicht der Ahadith
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Kapitel: 90, Nummer: 1 |
Kapitel: Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet
Kapitel 7 Buch des Benehmens: Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet Dschanr ibn Abdullah (r) berichtet, dass der Gesandte Allahs (s) auf der Abschiedspilgerfahrt zu ihm sagte: „Befiehl den Anwesenden mir gut zu zuhören!" Dann sagte er (s) zu den Anwesenden: „Wendet euch nach mir nicht Ungläubigen zu, indem ihr euch gegenseitig vernichtet." (Al-Bukhari und Muslim)
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