Quran
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52.39. Oder hat Er (für Sich selbst) die Töchter und habt ihr (für euch selbst) die Söhne (bestimmt)? [ atTur:39 ]
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Ansicht der Ahadith
13-13 von 13 Ahadith, Seite 2/2 |
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Kapitel: 19, Nummer: 846 |
Umm `Ateyya, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, sagte: Eine Frau darf nicht länger als drei Tage um einen Toten trauern, es sei
denn, der Tote war der Ehemann. In diesem Fall dauert die Trauerzeit vier Monate und zehn
Tage. (Während der Trauerzeit) darf sie weder farbige Kleidung tragen, außer den jemenischen
gezierten Gewändern, noch Kollyrium noch Parfüm benützen. Nur darf sie nach der Reinigung
von der Monatsregel etwas aus Weihrauch oder Azfar (eine Art von Parfümen) benutzen.
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Ansicht von
13-13 von 13 Ahadith, Seite 2/2 |
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