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3.69. Gern möchte euch ein Teil von den Leuten der Schrift in die Irre führen. Aber sie führen nur sich selbst in die Irre, ohne (es) zu merken.

[ al'Imran:69 ]


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 Kapitel: Der Handel
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Ansicht der Ahadith 1-12 von 66 Ahadith, Seite 1/6

 

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Kapitel: 22, Nummer: 857
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Kauf durch das Nur-Befühlen (Mulamasa) und auch durch den Wurf der Ware (Munabaza).


Kapitel: 22, Nummer: 858
Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns zwei Verkäufe und zwei Arten von Kleidung. Er verbot den Verkauf durch das Nur-Befühlen (Mulamasa) und auch durch den Wurf der Ware (Munabaza).


Kapitel: 22, Nummer: 859
`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte den Verkauf des Fötusses eines Kamels mit Rücksicht darauf, dass er ein Weibchen ist.


Kapitel: 22, Nummer: 860
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Keiner von euch darf den Kauf derselben Ware mit höherem Preis anstreben, die sein Bruder zu kaufen beabsichtigt.


Kapitel: 22, Nummer: 861
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Scheingeschäft (Nagasch).


Kapitel: 22, Nummer: 862
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot, die Ware auf dem Weg aufzufangen, bis sie ihren Platz auf dem Markt eingenommen hat. Dieser Hadith wurde nach der Erzählung von Ibn Numair überliefert. Die beiden anderen Gelehrte (Abu Bakr Ibn Schaiba und Muhammad Ibnal Muthanna) sagten: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot das Auffangen der Ware auf dem Weg.


Kapitel: 22, Nummer: 863
`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Reitenden, die Ware auf dem Weg aufzufangen.


Kapitel: 22, Nummer: 864
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot die Reitenden (Kaufleuten), die Ware auf dem Weg aufzufangen; und er verbot auch den Handel zwischen einem Sesshaften und einem Nomaden.


Kapitel: 22, Nummer: 865
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Uns wird verboten, den Handel zwischen einem Sesshaften und einem Nomaden; auch wenn er sein Vater oder sein Bruder wäre.


Kapitel: 22, Nummer: 866
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer ein Schaf, das die Milch zurückgehalten lassen wurde, kaufte, der soll mit dem Schaf zurückkehren und es melken. Falls er mit seiner Milch zufrieden ist, soll er es behalten, andernfalls soll er es und mit einem Saa` von getrockneten Datteln zurückschicken.


Kapitel: 22, Nummer: 867
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer Lebensmittel gekauft hat, der darf sie nicht wieder verkaufen, ehe er den vollen Preis dafür bezahlt hat.


Kapitel: 22, Nummer: 868
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben beide immer solange die freie Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. Das trifft aber nicht auf den Kauf mit Rücktrittsrecht zu. Oder (Davon ist der Kauf mit Rücktrittsrecht ausgenommen).



Ansicht von 1-12 von 66 Ahadith, Seite 1/6

 

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