Quran
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68.2. Du bist durch die Gunst deines Herrn kein Besessener. [ alQalam:2 ]
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Kapitel: 22, Nummer: 869 |
Hakiem Ibn Hizaam, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Prophet, Allahs Segen
und Heil auf ihm, sagte: Der Käufer und der Verkäufer haben immer solange die freie
Entscheidung, bis sie sich voneinander trennen. Wenn sie miteinander wahrhaftig und ehrlich
waren, so ist das zwischen ihnen abgewickelte Geschäft segensreich geworden; und wenn sie
etwas gelogen oder verschwiegen hatten, so ist jeglicher Segen von ihrem Geschäft
abgeschnitten.
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Kapitel: 22, Nummer: 870 |
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Ein Mann berichtete dem
Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, dass er um Verkäufe betrogen wird. Der
Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erwiderte: Wenn du einen Handel (Verkauf)
abschließt, sollst du (im Vertrag) es soll keinen Betrug geben sagen. Er pflegte danach es soll
keinen Betrug geben zu sagen, wenn er einen Verkauf abschließt.
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Kapitel: 22, Nummer: 871 |
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, verbot den Handel mit Früchten, bevor ihre Qualität feststeht. Er untersagte
dies sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.
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Kapitel: 22, Nummer: 872 |
Gabir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und
Heil auf ihm, verbot uns den Handel mit Früchten, bevor sie reif werden.
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Kapitel: 22, Nummer: 873 |
Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs
Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Datteln, bis man von ihnen essen kann oder bis
sie essbar werden, und auch bis sie abgeschätzt werden. Ich fragte: Was bedeutet (abschätzen)?
Da sagte ein Mann bei ihm: Bis sie auf den Palmen abgeschätzt werden.
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Kapitel: 22, Nummer: 874 |
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, sagte: Verkauft die Früchte nicht, bis sie reif werden.
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Kapitel: 22, Nummer: 875 |
Zaid Ibn Thabit, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs
Segen und Heil auf ihm, erlaubte dem Besitzer der Palme, sie mit ihren Früchten, die auf der
Palme abgeschätzt werden, gegen gleichwertige Datteln zu verkaufen.
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Kapitel: 22, Nummer: 876 |
Sahl Ibn Abi Hathma, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot den Verkauf der Früchte gegen Datteln. Er sagte: Solcher
Verkauf ist Wucherei, die Muzabana heißt. Er aber erlaubt den Verkauf der Früchte gegen
gleichwertige Datteln, oder erlaubte es, dass die Familie die Früchte auf den zwei Palmen durch
vermutliche Bewertung gegen gleichen Wert von Datteln verkauft, und dass sie diese Datteln
frisch ißt.
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Kapitel: 22, Nummer: 877 |
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, erlaubt den Verkauf der Früchte auf den Palmen durch vermutliche Bewertung
gegen weniger als fünf Wasaq (Wasaq=60 Saa`, d.i. eine Maßeinheit für die Getreide) oder
gegen 5 Waaq.
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Kapitel: 22, Nummer: 878 |
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, verbot die Muzabana, und die Muzabana ist der Verkauf der Früchte gegen
Datteln mit derselben Maßeinheit und der Verkauf der frischen Weintrauben gegen Rosinen mit
derselben Maßeinheit.
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Kapitel: 22, Nummer: 879 |
Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Der Gesandte Allahs, Allahs Segen
und Heil auf ihm, sagte: Wer Dattelpalmen verkauft, die bereits befruchtet sind, der soll die
Früchte der Palme an der Ernte behalten, es sei denn, der Käufer hat sie durch eine zusätzliche
Vereinbarung erworben.
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Kapitel: 22, Nummer: 880 |
Gabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete Der Gesandte Allahs,
Allahs Segen und Heil auf ihm, untersagte die Verpachtung des Landes.
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